Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden, werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B.: Dokumentation der Hebammenleistung, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.
Ihre Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumentation und Abrechnung (30 Jahre bei Hausgeburten, in allen anderen Fällen 10 Jahren) unwiderruflich gelöscht. Ihre Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter - mit Ausnahme gesetzlicher Verpflichtungen wie der Abrechnung.
Ich verarbeite die Daten in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren.
und
1. Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Behandlungsvertrag gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, für die vertraglichen Beziehungen zwischen der Hebamme Ruth Herold und der auf dem Anmeldeformular genannten Leistungsempfängerin.
2. Rechtsverhältnis
Die Rechtsbeziehungen zwischen der Hebamme Ruth Herold und der Leistungsempfängerin sind privatrechtlicher Natur.
3. Umfang der Leistungen
(1) Die Leistungen erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V, der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV- Spitzenverband abgeschlossen wurde.
(2) Bei Selbstzahlerinnen richtet sich das Leistungsangebot nach der Privatgebührenordnung des Bundeslandes, in dem die Leistung erbracht wird.
(3) Für vereinbarte Termine, die von der Leistungsempfängerin nicht eingehalten werden und die nicht spätestens 24 Stunden vor dem Termin abgesagt werden, stellt die Hebamme die entgangene Vergütung der Leistungsempfängerin in Rechnung.
4. Terminvereinbarung:
(1) Die Hebamme und die Versicherte vereinbaren für den Leistungszeitraum verbindliche Termine. Die Versicherte verpflichtet sich, den jeweils verbindlich vereinbarten Termin einzuhalten. Für den Fall, dass vereinbarte Termine seitens der Versicherten nicht wahrgenommen werden, ist die Versicherte verpflichtet, der Hebamme die hierdurch entfallende Vergütung zu ersetzen (§ 615 BGB). Die Kosten werden in diesem Fall nicht von der Krankenversicherung übernommen. Nimmt die Versicherte den vereinbarten Termin nicht wahr, ohne spätestens 24 Stunden zuvor abzusagen, werden ihr die geplanten Leistungen in Rechnung gestellt. Die Versicherte erklärt sich mit der Vereinbarung zum Ausfallhonorar ausdrücklich einverstanden und bestätigt, die Regelungen zum Ausfallhonorar gelesen, verstanden und keine Nachfragen zu haben.
(2) Bei Hausbesuchen verstehen sich vereinbarte Termine seitens der Hebamme grundsätzlich mit einer Toleranzzeit von +/- 30 Minuten, weil Hebammenhilfe nicht absolut planbar ist und zeitlichen Schwankungen je nach Bedarf unterworfen sein kann. Die Hebamme ist berechtigt, aus berufsbedingten Gründen bereits vereinbarte Termine kurzfristig abzusagen und / oder zu verlegen. Die Hebamme wird die Versicherte unverzüglich darüber in Kenntnis setzen. In diesem Fall vereinbart die Hebamme mit der Versicherten einen neuen Termin. In dringenden Fällen wendet sich die Versicherte unverzüglich an eine Kinderärztin / einen Kinderarzt, eine gynäkologische Praxis, an die nächstgelegene Klinik oder wählt den Notruf unter 112.
5. Sprechzeiten und Erreichbarkeit
(1) Die Hebamme ist von Montag bis Freitag zwischen 09:00 Uhr und 16:00 Uhr telefonisch unter der Rufnummer 07733 996470 zu erreichen. Hinterlassene Nachrichten auf dem Anrufbeantworter werden zeitnah abgehört und beantwortet.
(2) Am Wochenende ist die Hebammenpraxis geschlossen. Fragen oder Terminverschiebungen können jederzeit per Mail an mail@ruth-herold.de gesendet werden. E-Mails werden in der Regel spätestens innerhalb von 2 - 3 Werktagen beantwortet.
6. Als Wahlleistungen können vereinbart werden:
(1) Leistungen, die nicht Gegenstand des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V sind und über die keine Zusatzvereinbarung mit Einzelkassen abgeschlossen wurde, z.B.
• Bindungsanalyse
• Coaching-Sprechstunde
• Geburtsvorbereitende Massage
• Kurse (s. unten "Teilnahmebedingungen Kurse")
Die Hebamme verpflichtet sich, die Leistungsempfängerin vor der Inanspruchnahme einer Wahlleistung über etwaige Kosten zu informieren.
(2) Leistungen, deren Umfang bei gesetzlich Versicherten über die Obergrenze des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGBV hinausgehen, z.B.
• mehr als 12 Beratungen in der Schwangerschaft
• mehr als 20 Kontakte (persönlich oder telefonisch) bis zum 10. Lebenstag des Kindes. (abzüglich 2 Besuche/Tag des Klinikaufenthaltes)
• mehr als 16 Kontakte (persönlich oder telefonisch) zwischen dem 11. Tag und zwölf Wochen nach der Geburt
• Wegegeld bei einer Inanspruchnahme der Hebamme über die Entfernung hinaus, die von der leistungspflichtigen Krankenkasse vergütet wird.
Über eine mögliche Überschreitung des Leistungsumfangs nach dem Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe gemäß § 134a Abs. 1 SGB V hat die Hebamme die Versicherte rechtzeitig aufzuklären. Für eine weitere Inanspruchnahme der Hebamme wäre dann eine gesonderte Vereinbarung über entsprechende Leistungsinhalte zu treffen.
7. Abrechnung des Honorars
(1) Bei gesetzlich Versicherten rechnet die Hebamme die Leistungen mit der leistungspflichtigen gesetzlichen Krankenkasse ab. Davon nicht umfasst sind die vereinbarten Wahlleistungen. Für diese sind die Leistungsempfängerinnen als Selbstzahlerinnen zur Zahlung verpflichtet.
(2) Selbstzahlerinnen sind zur Entrichtung des Entgelts für die Leistungen der Hebamme nach dieser AGB verpflichtet. Bei Selbstzahlerinnen richtet sich der erstattungsfähige Leistungsumfang nach der Privatgebührenordnung des Bundeslandes der Leistungserbringung. Die Leistungsempfängerin ist selbst dafür verantwortlich, die Erstattungsfähigkeit von Leistungen mit ihrer Krankenversicherung zu klären.
(3) Die Rechnungen werden per Mail zugesandt. Der Rechnungsbetrag wird mit Zugang der Rechnung fällig. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen gemäß § 288 BGB sowie Mahngebühren in Höhe von pauschal 5,- Euro berechnet werden.
(4) Sofern die Leistungsempfängerin Wahlleistungen mit der Hebamme vereinbart hat, kann eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden.
8. Haftung
(1) Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen im Bereich der Betreuung in Schwangerschaft und Wochenbett sowie bei Still- und Ernährungsproblemen des Säuglings. Für die Tätigkeit der Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Im Übrigen ist die Haftung der Hebamme, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
(2) Sofern ein Arzt oder eine andere Hebamme hinzugezogen wird, entsteht zu diesen ein selbständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für deren und von ihnen veranlasste Leistungen.
9. Datenschutz und Schweigepflicht
Im Rahmen der Dienstleistung werden personenbezogene Daten der Leistungsempfängerin sowie auch der (un)geborenen Kinder von der Hebamme als verantwortliche Stelle erhoben, verarbeitet und genutzt. Neben Angaben zu Person und sozialem Status (Name, Adresse, Kostenträger, …) gehören hierzu insbesondere die für die Behandlung notwendigen medizinischen Befunde. Ein Umgang mit diesen Daten erfolgt lediglich, soweit dies für die Erbringung, Abrechnung oder Sicherstellung der Qualität der Hilfeleistung der Hebamme erforderlich ist. Die Daten werden nur an Dritte übermittelt, wenn die Leistungsempfängerin einwilligt oder eine gesetzliche Grundlage hierfür besteht, was in folgenden Konstellationen regelmäßig der Fall ist:
(a) Die Hebamme unterliegt auch gegenüber anderen an der Behandlung beteiligten Personen (z. B. Ärzten) der Schweigepflicht. Die medizinisch erforderlichen Daten wird die Hebamme jedoch mit diesen Personen austauschen, sofern die Leistungsempfängerin hiermit einverstanden ist oder eine Notsituation dies rechtfertigt, und weitere Hilfe dringlich ist.
(b) Die Abrechnung mit öffentlich-rechtlichen Kostenträgern, insbesondere den Krankenkassen, erfolgt direkt diesen gegenüber, sei es durch die Hebamme unmittelbar oder entsprechend § 301a Abs. 2 SGB V über eine externe Abrechnungsstelle.
(c) In Zeiten gemeinsamer Betreuung durch mehrere Hebammen, z. B. bei Urlaubs- und Krankheitsvertretungen, stimmt die Leistungsempfängerin der Weitergabe notwendiger Daten und medizinischer Befunde ausdrücklich zu.
(d) Die Leistungsempfängerin willigt ein, dass die Hebamme bei einer schriftlichen Anfrage per E-Mail oder SMS auf demselben Kommunikationsweg antwortet.
Nach deiner Anmeldung erhältst du von mir eine Bestätigungs-Mail mit den wichtigsten Informationen zum gebuchten Kurs. Die Kursgebühr ist daraufhin innerhalb von 14 Tagen im Voraus zu überweisen. Mit der Überweisung ist deine Anmeldung verbindlich, und dein Kursplatz ist gesichert.
Kosten: 160,- € incl. Online-Kursbereich mit umfangreichem Übungsmaterial
Der Kurs kann anteilig mit der Krankenkasse abgerechnet werden, sofern kein anderer Geburtsvorbereitungskurs besucht wird.
Es verbleibt ein Eigenanteil von 40,- €.
Nach Erhalt der Bestätigungs-Mail überweist du die komplette Kursgebühr in Höhe von 160,- € im Voraus.
Am Ende des Kurses bekommst du den Kassenanteil in Höhe von 120,- € wieder von mir zurückerstattet.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen jedoch nur die Stunden, an denen du auch wirklich teilgenommen hast. Dabei ist es unerheblich, aus welchen Gründen du nicht teilnehmen konntest. Solltest du eine Stunde nicht wahrnehmen können, werden pro versäumtem Termin 20,- € vom Erstattungsbetrag abgezogen.
Nach Erhalt der Bestätigungs-Mail überweist du den Eigenanteil in Höhe von 40,- € im Voraus.
Die Rechnung für die reguläre Kursgebühr wird am Ende des Kurses ausgestellt. Das Honorar richtet sich nach der jeweils gültigen Hebammengebührenordnung.
Kosten: 320,- € pro Paar incl. Übungsmaterial
Pausenstärkung und Getränke sind im Preis enthalten (außer das Mittagessen am Samstag)
Die Kursgebühr für die Frau kann mit der Krankenkasse abgerechnet werden, sofern kein anderer Geburtsvorbereitungskurs besucht wird. Die Partnergebühr in Höhe von 200,- € wird privat in Rechnung gestellt.
[Über die Partnergebühr wird auf Wunsch nach Kursende eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt. Diese kann bei der Krankenkasse eingereicht werden. Viele Kassen erstatten die Partnergebühr ganz oder zum Teil, auch wenn sie nicht dazu verpflichtet sind. Bitte erkundige dich bei deiner Krankenversicherung, welche Möglichkeiten es dort gibt.]
Bis 30 Tage vor Kursbeginn kann die Anmeldung kostenfrei zurückgenommen werden. Bei Abmeldung zu einem späteren Zeitpunkt ist die Erstattung der Kursgebühr nur möglich, wenn der Platz anderweitig vergeben werden kann.
Spätestens einen Monat vor Kursbeginn erhältst du per Mail die Anmeldebestätigung mit allen Infos zum gebuchten Kurs. Die Kursgebühr ist daraufhin im Voraus zu entrichten. Mit der Überweisung ist deine Anmeldung verbindlich, und dein Kursplatz ist gesichert. Danach ist eine Abmeldung nur nach persönlicher Rücksprache möglich.
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu:
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Die Hebamme/Hebammenpraxis weist die Teilnehmerin auf folgendes hin: Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der Hebamme mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Die Hebamme/Hebammenpraxis hat alle Zahlungen, die sie von der Teilnehmerin erhalten hat, unverzüglich, spätestens aber binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf eingegangen ist. Hat die Teilnehmerin verlangt, dass die Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat diese an die Hebammenpraxis einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt in Anspruch genommenen Dienstleistung entspricht.